Allgemeine Geschäftsbedingungen

MÖLLER-MESSTECHNIK
Stand: 06.03.2023

1.Geltungsbereich

1.1
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers, den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2.Preise und Zahlungsbedingungen

2.1
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erheben wir die Kosten des Auftrages nach unserer jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste. Kostenschuldner ist der Auftraggeber. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2
Kostenerhöhungen, sowie notwendig werdende wesentliche Änderungen des Auftragsumfanges werden dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

2.3
Transportkosten, auch Kosten für die Beschaffung von Mess- und Prüfgegenständen sowie Mustern, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Erstmuster werden entsprechend der jeweiligen Erstmusterprüfungsrichtlinie bis zu einer Höchstdauer von fünf Jahren kostenlos aufbewahrt. Wird eine längere Aufbewahrung gewünscht, so muss dies ausdrücklich bestellt werden. Die Kosten für eine umweltverträgliche Entsorgung der Muster, Mess- und Prüfgegenstände trägt der Auftraggeber.

2.4
Mit Abgabe der Ergebnisse erstellen wir eine Abschlussrechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2.5
Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung aufgrund von Forderungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

2.6
Treten nach Vertragsabschluss Umstande ein, oder werden Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, wird insbesondere eine Rechnung aus der Geschäftsverbindung mit dem, Auftraggeber ganz oder teilweise bei Fälligkeit nicht reguliert, werden Schecks oder Wechsel nicht eingelöst, oder fallen einer Pfändung fruchtlos aus, so sind wir in jedem Falle berechtigt unsere Leistungen von einer Vorkasse abhängig zu machen oder die Leistung nur gegen Barzahlung auszuführen.

3.Verschwiegenheit und Unterauftragsvergabe

Verschwiegenheit: Wir erteilen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Auskünfte über laufende oder abgeschlossene Projekte. Unterauftragsvergabe an Dritte: Hierzu verweisen wir auf grundsätzliche Regelungen und Verfahren unseres QM-Systems.

4.Unparteilichkeit

Die Firma MÖLLER-MESSTECHNIK ist als Unternehmen völlig eigenständig und besitzt weder Beteiligungen oder Teilhaber, noch sind andere Unternehmen an ihr beteiligt. Ein wesentlicher Geschäftsgrundsatz ist die Unparteilichkeit. Wir sind gegenüber jeder Person, Firma oder Organisation, insbesondere Auftraggebern und deren Kunden unparteiisch. Hierzu verweisen wir auf grundsätzliche Regelungen und Verfahren unseres QM-Systems über Kompetenz, Unparteilichkeit und betriebliche Integrität.

5.Veröffentlichungen

Jede Art der Veröffentlichung von Messprotokollen, Prüfberichten oder Gutachten, auch auszugsweise oder in gekürzter Form, darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung erfolgen. Das gleiche gilt für die Verwendung von Messprotokollen, Prüfberichten oder Gutachten zu Werbezwecken.

6.Verbindliche Leistungsfristen

Verbindliche Leistungsfristen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen über den Zeitpunkt. Unvorhersehbare höhere Gewalt und andere außergewöhnliche Ereignisse zu denen insbesondere Lieferfristenüberschreitungen der Auftraggeber und Vorlieferanten und Transportverzögerungen und - mängel gehören, die uns außerstande setzen, unseren Leistungsverpflichtungen nachzukommen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Leistungspl9icht. Im ersten Fall verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung.

7.Verzug

Geraten wir mit einer Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.Messungen, Prüfungen und Dienstleistungen

8.1
Alle Messungen, Prüfungen und sonstige Dienstleistungen werden nach den angegebenen Normen oder Vorschriften/Richtlinien bzw. nach allgemeinem Stand der Wissenschaft und den Regeln der Technik ausgeführt. Von der vertragsmäßigen Ausführung kann sich der Auftraggeber, durch die vom Messtechniker erteilten Auskünfte, bzw. durch die Anwesenheit bei der Messung/Prüfung überzeugen, sofern die Vertraulichkeit von weiteren Aufträgen anderer Auftraggeber gewährleistet ist.

8.2
Die zur Messung/Prüfling herangezogenen Prüflinge und Muster werden, soweit nicht anders vereinbart, wie unter 2.3 dieser AGB beschrieben, aufbewahrt. Messprotokolle, Prüfberichte und Aufzeichnungen werden über einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

8.3
Messprotokolle, Prüfberichte oder Gutachten können in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Gültigkeit besitzt jedoch jeweils nur das in Papierform ausgefertigte Original.

9.Überprüfung

Erhebt der Auftraggeber gegen die von uns ermittelten Ergebnisse innerhalb von vier Wochen Einwendungen, so wird das Ergebnis von uns überprüft. Bestätigt die Überprüfung das vorher von uns ermittelte Ergebnis, so hat der Auftraggeber die Kosten dieser Überprüfung zu tragen.

10.Haftung

10.1
Für fehlerhafte Messungen und Prüfungen oder fehlerhafte Mess- und Prüfergebnisse oder für die bei der Durchführung von Untersuchungen von uns verursachten Schäden haften wir, soweit gesetzlich zulässig, nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist unsere Ersatzpflicht auch für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

11.Rechtsvorschriften

Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht.

12.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bad Salzungen, auch für Klagen aus Wechsel und Schecks, sowie Arrestverfahren, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

13.Schlussklausel

Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages und aller übrigen Bedingungen nicht. Die Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer neuesten Fassung. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber, wenn sie ihn nicht nur unwesentlich tangieren, durch schriftliche Benachrichtigungen, in allen Fällen durch ausdrücklichen Hinweis, bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung bei uns eingegangen sein.